Die neue Geldtransfer-Verordnung
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 20. Mai 2015 die neue Geldtransfer-Verordnung VO (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers verabschiedet. Sie gilt ab dem 26. Juni 2017 ohne weiteren Umsetzungsakt in der Union, insbesondere in Österreich.
Die Geldtransfer-Verordnung (auch Geldtransfer-VO oder Geldtransferverordnung genannt) legt fest, welche Informationen (über Zahler und Zahlungsempfänger) Zahlungsdienstleister einem Geldtransfer hinzufügen müssen. Es müssen auch entsprechende Verfahren bestehen, um Zahlungstransaktionen zu erkennen, bei denen die geforderten Informationen fehlen, und wie dann vorzugehen ist.
Am 5. April 2017 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) nun einen Konsultationsentwurf für Leitlinien veröffentlicht, die darlegen, was Zahlungsdienstleister tun sollen, um im Einklang mit der Geldtransfer-Verordnung den Missbrauch von Geldtransfers für Terrorismusfinanzierungs- und Geldwäschezwecke zu erkennen und zu verhindern (Consultation Paper on draft Joint Guidelines to prevent transfers of funds can be abused for ML and TF (JC-GL-2017-16). Der Konsultationsentwurf legt fest, was zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister sowie jene des Zahlungsempfängers tun sollen um zu erkennen, ob notwendige Informationen über den Zahler und Zahlungsempfänger fehlen oder unvollständig sind. Sie legen auch fest, was Zahlungsdienstleister tun sollen, um einen Geldtransfer zu managen, bei dem notwendige Informationen fehlen.
Zu dem Konsulationsentwurf kann bis 5. Juni 2017 Stellung genommen werden. Die ESAs werden am 19. Mai 2017 auch eine öffentliche Anhörung zum Konsultationsentwurf in London abhalten.