MiFID II und MiFIR Verschiebung beschlossen
Die schon länger diskutierte Verschiebung der Anwendung der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) und der MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) wurde nun offiziell beschlossen. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2014/1034 und -verordnung (EU) 2014/1033 wurde heute im Amtslatt der EU veröffentlicht.
Ursprünglich sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Anpassungen im nationalen Recht bis zum 3. Juli 2016 finalisieren. Die neuen Vorschriften sollten grundsätzlich ab dem 3. Januar 2017 anwendbar sein. Angesichts des Umfangs und der technischen Komplexität der Regelungen war jedoch eine zeitgerechte Umsetzung durch die betroffenen Unternehmen und Aufsichtsbehörden nicht realistisch. Dies lag insbesondere an den Verzögerungen bei der Verabschiedung der für die Praxis wichtigen zahlreichen Delegierten Rechtsakte und Standards, die MiFID II und MiFIR konkretisieren.
Rat und Europäisches Parlament haben nun grünes Licht für eine Verschiebung dieser Fristen um jeweils ein Jahr gegeben. Nationale Implementierungsmaßnahmen müssen daher bis 3. Juli 2017 vorliegen, die neuen Regeln müssen erst ab 3. Jänner 2018 angewendet werden.
Darüber hinaus haben sich die EU-Gesetzgeber auf einige begrenzte inhaltliche Änderungen der MiFID II und MiFIR geeinigt, insbesondere was die Vorhandelstransparenzanforderungen im Hinblick auf Transaktionspakete, die Erweiterung der Ausnahme für Personen, die für eigene Rechnung Handel mit Finanzinstrumenten treiben, sowie die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften betrifft.