PSD II - Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie
Am 24. 7. 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie („PSD II“) veröffentlicht.
Auffällig und zentral ist der von der Kommission vorgeschlagene Umbau des Anwendungsbereichs der Zahlungsdiensterichtlinie. Sie will sogenannte „dritte Zahlungsdienstleister“, die Kunden Zahlungsauslösedienste anbieten, in den Anwendungsbereich der Richtlinie einschließen. Dabei handelt es sich z.B. um Unternehmen, die zwischen einem Händler und der Bank eines Käufers stehen und eine Softwarebrücke zwischen der Händlerwebsite und der Online Banking-Plattform des Kunden schaffen, um Überweisungen über das Internet auszulösen. Diese Dienstleister sollen künftig wie alle anderen Zahlungsinstitute über eine entsprechende Konzession verfügen müssen. Dies soll auch für Kontoinformationsdienstleister gelten.
Außerdem sollen die Ausnahmebestimmungen der Richtlinie eingeschränkt werden. So wird etwa der Ausnahmetatbestand des begrenzten Netzes an Waren oder Händlern (closed loop) restriktiver definiert. Dienstleister, die die Aufnahme einer closed loop planen, sollen diese künftig vorab der FMA anzeigen und einen Antrag auf Anerkennung als begrenztes Netz stellen, wenn innerhalb von 12 Monaten im Monatsdurchschnitt mehr als 1 Mio € Transaktionsvolumen abgewickelt wird.
Auch die Ausnahmebestimmung für digitale Inhalte, von der vor allem der Telekom-Sektor profitiert, wird neu und einschränkend definiert. Die Ausnahme soll künftig nur noch für Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste gelten, die Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Inhalte als Nebendienstleistungen erbringen. Außerdem solle eine Betragsgrenze eingezogen werden: übersteigt der Wert eines einzelnen Zahlungsvorgangs 50 € und der kumulative Wert der Zahlungsvorgänge innerhalb eines Rechnungsmonats 200 €, soll die "Klingeltonausnahme" nicht mehr gelten.
Im Ergebnis will die Kommission den Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie beträchtlich ausweiten und die Ausnahmebestimmungen einschränken. Derzeit außerhalb des Anwendungsbereichs der PSD liegende Geschäftsmodelle sollten rechtzeitig kritisch hinterfragt und re-evaluiert werden. Es bleibt indes unklar, ob der Vorschlag tatsächlich in der vorliegenden Form beschlossen wird.
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