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PSR & PSD3: EU erzielt vorläufige politische Einigung

Am 27. November 2025 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die lang erwartete Zahlungsdienste-Verordnung (PSR) und die dritte Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) erzielt, siehe die Pressemitteilungen des Europäischen Parlaments und des Rates.

Laut offiziellen Vertretern stellt diese Reform des europäischen Zahlungsdiensterechts einen entscheidenden Schritt hin zu einer sichereren, transparenteren und innovativeren europäischen Zahlungslandschaft dar. So sagt beispielsweise Morten Bødskov, dänischer Minister für Wirtschaft, Industrie und Finanzen, dass der neue Rechtsrahmen einen großen Fortschritt in den Bemühungen der EU darstellt, Verbraucher zu schützen, Vertrauen zu stärken und moderne Zahlungslösungen zu unterstützen.

Das Paket zielt darauf ab, Zahlungsbetrug zu bekämpfen, die Gebührentransparenz zu verbessern, die Verbraucherrechte zu stärken und das Open Banking zu modernisieren. Die formelle Verabschiedung wird noch folgen, aber die Richtung ist nun klar.

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der PSR/PSD3 (alle öffentlich zugänglichen Informationen zum PSR/PSD3-Prozess finden Sie unter unserem ultimativen Link-Tool):

Stärkerer Schutz vor Betrug

Das Hauptziel des neuen Rechtsrahmens ist es, den zunehmenden Zahlungsbetrug zu bekämpfen und den Verbraucherschutz zu stärken. Die Gesetzgebung zielt insbesondere auf immer häufiger vorkommende Betrugsmaschen ab, bei denen Kriminelle sich als Banken oder Zahlungsanbieter ausgeben („Spoofing“). Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung gehören:

  • Namensüberprüfung vor Überweisungen – Zahlungsdienstleister (PSPs) müssen vor der Ausführung einer Überweisung überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der Kontokennung (IBAN) übereinstimmt, wodurch die bereits für Sofortzahlungen geltende Praxis ausgeweitet wird.
  • Obligatorischer Austausch von Betrugsinformationen – PSPs müssen Daten zu Betrugsfällen austauschen, um Betrugsfälle effizienter aufdecken und verhindern zu können.
  • Strengere Haftungsregeln – Anbieter, die die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht umsetzen, werden für die daraus resultierenden Verluste haftbar gemacht.
  • Regulierte Werbung – Große Online-Plattformen und Suchmaschinen dürfen nur für Finanzdienstleistungen werben, die von in dem betreffenden Mitgliedstaat ordnungsgemäß zugelassenen Unternehmen angeboten werden. Online-Plattformen haften auch gegenüber Zahlungsdienstleistern, die betrogene Kunden entschädigt haben, wenn sie über betrügerische Inhalte auf ihrer Plattform informiert wurden und diese nicht entfernt haben.

Diese Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die Betrugsbekämpfung zu einer gemeinsamen Verantwortung des gesamten Zahlungsökosystems wird.

Transparenz und Zugang zu Bargeld

Die PSR führt auch klarere Regeln für die Preisgestaltung und Transparenz für Verbraucher und Händler ein:

  • Offenlegung von ATM- und Kartentransaktionen – Den Nutzern müssen vor Abschluss einer Transaktion alle anfallenden Gebühren und Währungsumrechnungskurse angezeigt werden.
  • Klarheit für Händler – Der auf den Kontoauszügen der Kunden angezeigte Name muss mit dem Handelsnamen des Händlers übereinstimmen, um Verwirrung und Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Gebührentransparenz für Händler – Acquirer müssen alle Gebühren für Kartenakzeptanzdienste in einem klaren, vergleichbaren Format offenlegen.

Darüber hinaus sichert die Vereinbarung den Zugang zu Bargeld, insbesondere in ländlichen Gebieten. Einzelhändler dürfen Bargeldabhebungen ohne Kaufverpflichtung anbieten, die durch Chip-und-PIN verifiziert werden und bis zu maximal 150 EUR pro Transaktion betragen dürfen.

Förderung von Innovation / Open Banking

Über die Betrugsbekämpfung und Transparenz hinaus zielt das Gesetzespaket darauf ab, Innovation und Wettbewerb im Zahlungsverkehrssektor zu fördern. Durch die Verbesserung des sicheren Zugangs zu Kontodaten für regulierte Drittanbieter soll der Rahmen neue und verbesserte digitale Zahlungsdienste ermöglichen und gleichzeitig hohe Standards beim Verbraucherschutz gewährleisten.

Zu den wichtigsten Elementen gehört nun die Verpflichtung, dedizierte Schnittstellen für Drittanbieter (TPPs) bereitzustellen, die der Verfügbarkeit und Leistung der bankeneigenen Kanäle entsprechen müssen. Die PSR verbietet auch Hindernisse für den Datenzugriff, wie z.B. aufwändigere SCA-Prozesse für den Zugang von TPPs im Vergleich zu den bankeneigenen Kunden.

Eine weitere zentrale Neuerung ist das neue Berechtigungs-Dashboard, mit dem Kunden die TPPs erteilten Berechtigungen einsehen, verwalten und widerrufen können.

Nächste Schritte und weiterer Zeitplan

Sobald der Rat und das Europäische Parlament ihre technischen Arbeiten abgeschlossen haben, werden die endgültigen Rechtstexte vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet, anschließend übersetzt und schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht, was unserer Einschätzung nach voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2026 geschehen wird.

Was den endgültigen politischen Kompromiss über den Umsetzungszeitraum betrifft, so schweigen sich die Pressemitteilungen des Parlaments und des Rates aus.

Ursprünglich wurde eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten vorgeschlagen. Später schlug der Rat vor, diese auf 24 Monate zu verlängern. Vorbehaltlich der endgültigen Texte und der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die PSD3/PSR voraussichtlich (frühestens) in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 in Kraft treten. Es könnte auch die erste Hälfte des Jahres 2028 sein, wenn die EU-Institutionen einer Verlängerung der Umsetzungsfrist zustimmen, wie vom Rat vorgeschlagen.

Unsere Services

Unsere Kanzlei berät Zahlungsinstitute, Fintechs und Banken zu EU- und nationalen Zahlungsdienstvorschriften, einschließlich Lizenzierung, Compliance und strategischer Umsetzung der PSR- und PSD3-Anforderungen.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Projekten zur Änderung von Vorschriften, einschließlich der letzten bedeutenden Überarbeitung der EU-Zahlungsvorschriften im Rahmen der PSD2. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich PSD3/PSR auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, wenden Sie sich bitte an uns.

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