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Das neue Zahlungsdiensterecht (PSD2)

Dr. Bernd Fletzberger trägt am 21. April 2017 im Rahmen der Rechtsakademie Salzburg zum neuen Zahlungsdiensterecht (PSD2 und deren Umsetzung in Österreich) vor. Das Seminar beleuchtet unter anderem folgende Themen:

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

  • Was bedeutet das (aus Sicht von Fintechs, Banken, Kunden)?
  • Wohin entwickelt sich der Zahlungsverkehrsmarkt?
  • EBA Regulierungsstandards und Leitlinien
  • Knackpunkte der Umsetzung, Zeitplan

Ausweitung des Anwendungsbereichs

  • Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste
  • Entfall digitalisierter Zahlungsdienste
  • Einbeziehung bestimmter Zahlungen von und nach Drittländern

Einschränkung der Ausnahmetatbestände

  • „Telekom-Ausnahme“
  • „Ausnahme der begrenzten Netze“
  • Praxisprobleme (Abgrenzung Zahlungsdienste vs. E-Geld)

Strengere Konzessionsanforderungen für Zahlungsinstitute

Neue (strengere) Vorschriften zur Sicherheit von Zahlungen

  • Starke Kundenauthentifizierung
  • Sichere Kommunikation

Stärkung der Verbraucherrechte

  • Verringerung der Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
  • Bedingungsloses Erstattungsrecht bei Lastschriften in Euro
  • Vereinheitlichung der Regelungen für zusätzliche Entgelte
  • Einheitliche Transparenz- und Informationsbestimmungen.

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